Mit der neue Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ will der Freistaat Bayern mit einem Gesamtvolumen von 42,68 Millionen Euro die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten anregen. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände können im Rahmen des Förderprogramms für die Digitalisierung behördlicher Vorgänge eine staatliche Förderung erhalten.