Die im Jahr 2017 für die Stadt Augsburg genehmigten Fördergelder müssen zurückgezahlt werden. Grund hierfür ist die Nichtberücksichtigung der Einreichungsfrist. Dies fiel dem Bund auf, da dieser sich an der Finanzierung beteiligte. Im Zuge dessen, wurde im vergangenen Jahr bereits eine Gesetzänderung vollzogen wodurch in Zukunft Anträge auch nachträglich eingereicht werden dürfen.