Ein Urteil des bayrischen Verwaltungsgerichtshofes stellt klar, dass die in den Förderrichtlinien und im Fördermittelbescheid artikulierten Voraussetzungen genau einzuhalten sind. Qualifizierte Beantragung und Betreuung von Förderanträgen sichert die Fördermittel!

Quelle: Jurablogs.com