Als Reaktion auf die aktuelle Corona-Situation hat das Bundesfinanzministerium erweitert Möglichkeiten für Exportkreditgarantien geschaffen. So werden ab sofort Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern abgesichert. Durch diese neue Möglichkeit sollen Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgehalten werden.

 

Quelle: Bundesministerium der Finanzen