Nach dem EuGH-Urteil, sind die eingenommenen Gelder aus der Ökostrom-Umlage keine staatlichen Mittel. Deutschland klagte vor dem EU-Gericht, verlor schließlich 2016. In der nächsten Instanz vor dem EuGH hatte die Bundesregierung Erfolg. Die obersten EU-Richter hoben somit den Beschluss der EU-Kommission auf. Der EuGH eröffnet der Bundesrepublik mit der Entscheidung größere Spielräume für die Förderung erneuerbarer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung.

 

Quelle: heise online