Die vier im November 2016 beantragten Beihilfen für KWK-Anlagen in Deutschland, sind von der EU-Kommission genehmigt worden. Rechtsgrundlage für die Beihilfen ist die 2016 verabschiedete Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Durch diese erhalten die Betreiber der Anlagen in den kommenden Jahren bis zu 10.000 Euro. Die vier Anlagen sollen in Berlin, Köln, Düsseldorf und München genutzt werden.