Am 14.09.2016 wurde der „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ von der Bundesregierung beschlossen. Durch diesen Entwurf wird Investoren ein Anreiz geboten sich an Unternehmen zu beteiligen, da nun auch Neuaufnahmen oder Wechsel von Anteilseignern in Unternehmen steuerlich berücksichtigt werden können. Die Bundesregierung erhofft sich daraus ein Wachstum von jungen Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen.