Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat darauf hingewiesen, dass Banken und Sparkassen auch bei der Beantragung von Förderkrediten über die Bundes- und Landesprogramme zur Kredit- und Risikoprüfung zwingend verpflichtet sind. In bestimmten Branchen und bei nur geringen Rücklagen sei die Rückzahlungsfähigkeit durch die Unternehmen auch nach Beendigung der Corona-Krise nicht immer gegeben.