Nachdem es Sportvereinen erstmals im Jahr 2016 möglich war sich für die Kommunalrichtlinie zur bewerben, wird dies auch im kommenden Jahr möglich sein. Die Sportvereine können sich in zwei Antragsphasen, zwischen dem 1. Januar und 31. März 2017 sowie dem 1. Juli bis 30. September 2017, mit ihren klimaschutzrelevante Sanierungen an vereinseigenen Sportstätten bewerben.