Nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit werden im Rahmen der Corona-Krise über 2 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit gehen. Für Arbeitgeber bedeutet die Gewährung des Kurzarbeitergeldes nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern auch ein erhöhtes Risiko: Fehler bei der Beantragung können zu strafrechtlichen Ermittlungen wegen Subventionsbetrug nach § 264 StGB führen.