Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Halbierung der Dienstwagensteuer für E-Autos verabschiedet. Von dieser Halbierung sind allerdings nicht nur Elektroautos sondern auch Hybridfahrzeuge betroffen. Laut dem Entwurf müssen Fahrer mit Elektro- und Hybridmodellen in Zukunft statt einem Prozent des Auto-Listenpreises nur 0,5 als geldwerten Vorteil versteuern.

 

Quelle: Stuttgarter Zeitung