Die „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ sowie diverse Darlehensgarantien u. a. durch Behörden und Bürgschaftsbanken widersprechen nicht den Beihilfevorschriften der EU. Das hat die EU-Kommission auf Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 jetzt festgestellt.

 

Quelle: Europäische Kommission