Durch einen aktuellen Streitfall, welcher vom Bundefinanzhof (BFH) behandelt wird, stellt sich die Frage ob EU-Förderungen mit der Umsatzsteuer belastet werden dürfen. In diesem Fall hatte eine Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse bei der Beschaffung von förderfähigen Investitionsgütern für einen Erzeuger, nur 50% des Nettoanschaffungspreises zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, da die anderen 50% über einen Betriebsfonds abgewickelt werden konnten. Laut BFH ist dies unionsrechtlich zweifelhaft, da die finanzielle Beihilfe der EU die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer erhöht und daher mit Umsatzsteuer belastet.