Die Europäische Kommission hat eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) angenommen, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, bestimmte Beihilfemaßnahmen ohne vorherige Prüfung durch die Kommission durchzuführen.

Quelle: EU Kommission