Die EU-Kommission hat festgestellt, dass eine 12 Mrd. Euro schwere deutsche Rahmenregelung zur Entschädigung von Unternehmen für die Einbußen, die sie infolge der Restriktionen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie erlitten haben, mit dem EU-Beihilferecht im Einklang steht. Die Regelung ergänzt die bereits genehmigten Unterstützungsregelungen des Novemberhilfepakets, mit denen bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen bereitgestellt werden können.