Wie die EU-Kommission vor kurzem beschlossen hat, werden sieben Rechtsakte aus dem Bereich des Beihilferechts, welche ursprünglich im Jahre 2020 auslaufen sollten, verlängert. Zusätzlich wird derzeit über mögliche Verlängerungen oder Aktualisierung dieser oder weiterer Beihilfevorschriften evaluiert. Es handelt sich hierbei um die folgenden Beihilferechte:
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
- De-minimis-Verordnung
- Leitlinien für Regionalbeihilfen
- Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen
- Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen
- Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen
- Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI)