Für Häfen und Flughäfen haben die EU- Staaten jetzt die Möglichkeit erhalten, Fördermittel zu vergeben ohne vorherige Genehmigung bei der EU- Kommission. Die Allgemeine Gleichstellungsverordnung (AGVO) ist aktuell geändert worden, sodass ihr Anwendungsbereich auch für Häfen und Flughäfen gilt. (s.a. Informationen/FAQ).