Die Europäische Kommission hat die Änderung der Deutschen Fördergebietskarte für regionale Investitionsbeihilfen der EU-Förderrichtlinien genehmigt. Mit der Fördergebietskarte wird festgelegt, welche deutschen Regionen für regionale Investitionsbeihilfen unter den EU-Förderrichtlinien in Betracht kommen und welche Obergrenze („Beihilfehöchstintensität“) den Unternehmen gewährt wird. Hier wird nun der Landkreis Vorpommern-Greifswald, ab 01.01.2017,  mit einer Maximalbeihilfeintensität von  20 Prozent gefördert.

 

Quelle: Europäische Kommission