Die Europäische Kommission hat die Änderung der Deutschen Fördergebietskarte für regionale Investitionsbeihilfen der EU-Förderrichtlinien genehmigt. Mit der Fördergebietskarte wird festgelegt, welche deutschen Regionen für regionale Investitionsbeihilfen unter den EU-Förderrichtlinien in Betracht kommen und welche Obergrenze („Beihilfehöchstintensität“) den Unternehmen gewährt wird. Hier wird nun der Landkreis Vorpommern-Greifswald, ab 01.01.2017, mit einer Maximalbeihilfeintensität von 20 Prozent gefördert.