Für Sächsische Landwirte bietet sich ab 01.07.2018 die Möglichkeit ökologische Vorrangflächen welche als Brachen ausgewiesen sind zur Futtergewinnung bzw. zur direkten Tierbeweidung zu nutzen. Hierzu hatte das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft eine Ausnahmeregelung beschlossen. Außerdem können Landwirte Fördergelder aus der Förderrichtlinie „Krisen und Notstände” aus dem Jahr 2015 beanspruchen.

 

Quelle: Leipziger Internet Zeitung