Beschäftigte die in der Corona-Krise besondere Leistungen erbracht haben, wie z.B. medizinisches Personal können eine steuer- und sozialversicherungsfreie Zulage erhalten. Das Finanzministerium will damit die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkennen.

 

Quelle: STB Web