Bund: Ex­port­kre­dit­ga­ran­ti­en werden kurzfristig erweitert

2020-03-31T12:51:15+00:00

Als Reaktion auf die aktuelle Corona-Situation hat das Bundesfinanzministerium erweitert Möglichkeiten für Exportkreditgarantien geschaffen. So werden ab sofort Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern abgesichert. Durch diese neue Möglichkeit sollen Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgehalten werden.   Quelle: Bundesministerium der Finanzen