Die Busfirma Steinbrück aus Gotha muss laut Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Weimar die 400.000 Euro mit Zinsen zurückzahlen, die die Firma in 2013 für die Anschaffung von Omnibussen erhalten hatte. Grund für diese Entscheidung ist, dass die Firma die angeforderten Nachweise für den förderwürdigen Einsatz der Busse nicht geliefert hat. Die Rechtsanwaltskanzlei Kupfrian, die die Firma vertritt, plant nun, in Berufung zu gehen.

Quelle: Thüringische Landeszeitung